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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUTOVERMIETUNG OHNE FAHRER

ACTIVANS stellt Ihnen vorab die ausgefüllten Kopien des Mietvertrags zur Verfügung, um die Absprachen zwischen Vermieter und Mieter zu beschleunigen.

Eine Kopie des Vertrags wird dem Mieter entweder per E-Mail oder physisch ausgehändigt, sobald die Miete bezahlt und die Kopien des Vertragsdokuments unterzeichnet wurden.

Während der gesamten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, das ihm mitgelieferte Exemplar entweder auf Papier oder in digitaler Form mitzuführen.

Die Daten im Vertrag müssen exakt mit den tatsächlichen Daten der beteiligten Personen übereinstimmen, wobei der Mieter für die Richtigkeit dieser Daten verantwortlich ist.
 

1 Vertragsabschluss und Reservierung

Vertragsparteien dieses Vertrages sind der im Mietvertrag genannte Mieter und Vermieter ACTIVANS.
Mit der Anzahlung von 50% des Mietpreises bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung der im Mietvertrag enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen.
Erst durch die schriftliche Bestätigung, die ACTIVANS  an den Mieter übersendet sobald der Erhalt der Anzahlung verbucht wurde, kommt der Mietvertrag  zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot, aus den Angaben des Mietvertrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, dem Übergabe- und Rückgabeprotokoll, den Bestimmungen zum Versicherungsschutz, der Preisliste für Bagatellschäden und Zusatzleistungen.
 

2 Bezahlung

Die Anzahlung der Miete (50% des kompletten Mietpreises) ist innerhalb von sieben Werktagen nach Übersendung des Buchungsangebots durch Überweisung auf folgendes Konto oder per Kreditkartenzahlung fällig. Schecks jeglicher Art werden nicht akzeptiert.

Kontoinhaber: ACTIVANS
IBAN: ES45 0049 3997 6223 1400 1340
BIC/ SWIFT: BSCHESMM
Kreditinstitut: Banco Santander
Verwendungszweck: Angebotsnummer

Der offene Restbetrag von 50% des Mietpreises muss bis 14 Tage vor Reiseantritt bzw. Abholung des Campervans entweder per Überweisung an die oben genannte Kontoverbindung oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden.

Liegen zwischen Vertragsschluss und Beginn der Mietzeit weniger als 14 Tage, so ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsschluss sofort fällig.

ACTIVANS akzeptiert Zahlungen ausschließlich in €. Sollten Umrechnungskosten entstehen, werden diese vom Mieter getragen.

Informationen zur Zahlung der Kaution/ Selbstbehalt der Versicherung befinden sich im Punkt 5. Achtung: hier werden ausschließlich Kreditkarten akzeptiert.

 

3 Stornierung und Rückerstattung

Ein Rücktritt durch den Mieter, der mindestens 60 Tage vor Mietbeginn angezeigt wird, entspricht einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrags ohne weitere Kosten.
Kündigt ACTIVANS bis zum Ablauf der vorgenannten Frist, so kann der Mieter keine durch die Kündigung des Mietvertrages entstehenden Kosten bzw. Schäden geltend machen.

Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises als Stornokosten zu zahlen:

  • Rücktritt zwischen 30 und 59 Tagen vor Mietbeginn = 25% des Mietpreises
  • Rücktritt zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises
  • Rücktritt zwischen 14 und 7 Tagen vor Mietbeginn   = 80% des Mietpreises
  • Rücktritt zwischen ab 6 Tagen vor Mietbeginn          = 100% des Mietpreises
  • Rücktritt oder Nichtabholung am Übergabetag       = 100% des Mietpreises

ACTIVANS kann von dem Mietvertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Erfüllung des Vertrages verhindern. In diesem Fall hat ACTIVANS unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt zu erklären und verliert den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis und hat diesen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückzuzahlen.

 

4 Mietdauer

Es werden immer die Nächte der Mietdauer berechnet.

Die Super-Hochsaison gilt vom einschließlich 30.Juli bis zum 27. August.
In der Super-Hochsaison ist die Mindestmietdauer 7 Nächte und das Fahrzeug kann ausschließlich von Samstag auf Samstag angemietet werden.

Die Hochsaison gilt vom einschließlich 01.Juli bis zum 29. Juli
In der Hochsaison ist die Mindestmietdauer 5 Nächte.

Die Mittelsaison gilt vom einschließlich 28. August bis zum 09. Januar und vom 27. März bis 30. Juni.
Die Nebensaison gilt vom einschließlich 10. Januar bis zum 26. März.

In der Mittel – und Nebensaison beträgt die Mindestmietdauer 2 Nächte und ACTIVANS kann je nach Verfügbarkeit flexibel auf die Wünsche des Mieters eingehen.

 

5 Abholung des Fahrzeugs

Ort:
Die Abholung findet an folgender Adresse von ACTIVANS statt:
Carrer Orriols-L’Escala KM 16,5, 17137 Viladamat, Provinz Girona, Spanien

Auf Anfrage kann ACTIVANS das Fahrzeug an einen anderen Standort liefern. Der Mieter muss diesen Service bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt hinzubuchen.

Lieferservice Barcelona Flughafen 150 €.
Lieferservice Perpignan Hauptbahnhof/ Flughafen 150 €.
Lieferservice Girona Hauptbahnhof / Flughafen 80 €.
Lieferservice Figueres Bahnhof / Busbahnhof/ Vilafant Bahnhof für Schnellzüge.

Zeitpunkt:
Die Abholung des Mietfahrzeugs erfolgt am 1. Miettag zwischen 12:00 Uhr und 14:00  Uhr.

ACTIVANS benötigt eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung des Mieters über die ungefähre Ankunft am Abholungsort, welche im oben genannten Zeitraum stattzufinden hat.

Hat der Mieter Verspätung (nach 18:00 Uhr) behält sich ACTIVANS das Recht vor, eine Gebühr für die späte Übergabe zu berechnen.
Im Falle einer Verspätung der Abholzeit, die eine Zustellung bei Tageslicht verhindert, wird die Abholung ab 08:00 Uhr auf den folgenden Tag verschoben, ohne dass ACTIVANS für den Verlust der Nachtmiete verantwortlich ist und die Miete ab dem Tag der geplanten Zustellung berechnet wird, auch wenn sie vom Tag der tatsächlichen Zustellung abweicht.

Eine frühe Abholung ab 09:00 Uhr morgens kann gegen einen Aufpreis von 50,00 € organisiert werden.

Dokumente, die der Mieter bei Abholung vorzulegen hat:
Der Mieter, welcher als Fahrer im Mietvertrag eingetragen ist, hat zur Abholung des Fahrzeugs folgende Dokumente vorzulegen:

  • Der Mieter und jeder weitere Fahrer hat das 25. Lebensjahr vollendet zu haben und mindestens 2 Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B bzw. Klasse III zu besitzen. Fotokopien werden nicht akzeptiert.
  • Falls der Mieter in Besitz eines nicht-europäischen Führerscheins ist, muss dieser in seinem Heimatland vor Antritt der Reise einen Internationalen Führerschein beantragen, welchen er bei Abholung vorzulegen hat.
  • Der Mieter hat einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Fotokopien werden nicht akzeptiert.
  • Der Mieter hat eine aktuelle Rechnung (Strom / Wasser / Telefon) oder aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen, welche seinen Wohnort bestätigt.
  • Zur Abholung des Fahrzeugs muss die die Höhe der Kaution, welche vorab vertraglich festgelegt worden ist, per Kreditkarte (Visa / Master Card) bezahlt werden, EC – oder Maestro Karten können nicht akzeptiert werden. Der Karteninhaber muss präsent sein.

Kann der Mieter eines oder mehrere der oben genannten Elemente im Moment der Abholung nicht vorlegen, so tritt eine Reiserücktritt in Kraft, welche zu 100% vom Mieter getragen wird, da dies einem Vertragsbruch am ersten Tag der Vertragslaufzeit gleichkäme. "Nichtabholung am Tag der Übergabe".

Kaution:
Die vertraglich festgelegte Kaution beinhaltet etwaige Selbstbeteiligungskosten pro Schadensfall.
Am ersten Tag des Mietzeitraums wird ACTIVANS eine Kaution von derselben Kreditkarte abbuchen, mit der auch die Zahlung erfolgt. Dieser Kautionsbetrag wird als Sicherheitsmaßnahme im Falle von Zwischenfällen verwendet, die während der vertraglichen Mietdauer am Fahrzeug auftreten können, sowie zur Zahlung von Strafzetteln, die der Mieter während der Vertragslaufzeit bekommen hat. Unter Strafen versteht man die Nichteinhaltung der Vertragsklauseln, äußere oder innere Schäden am Fahrzeug und seinem Zubehör, Bußgelder oder Strafen, einschließlich Verwaltungsstrafen, die unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs, seiner Bestandteile oder seines Zubehörs. Die Kaution beträgt 900,00 Euro.

Es besteht die Möglichkeit, die Kaution durch die Zahlung der "Easy Riding"-Versicherung auf 600,00 Euro zu senken. (siehe Kapitel 10)

Übergabeprotokoll:
Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter bzw. von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Der Mieter haftet für das Verschulden des von ihm benannten weiteren Fahrers.
Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt, mit gefülltem Frischwassertank, Scheibenwischerflüssigkeitstank und gefülltem Diesel-Kraftstofftank bereitgestellt. Des Weiteren wurde das Fahrzeug auf korrekten Reifendruck, Ölstand sowie AdBlue Stand geprüft.
Eventuell vorhandene Mängel werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Sollte ACTIVANS beim Check-in ein Problem ignoriert oder vergessen haben, hat der Mieter die Möglichkeit bis zu einer Distanz von 20 km ACTIVANS darüber zu informieren. ACTIVANS wird den Mangel im Übergabeprotokoll festhalten.
Sollte das reservierte Fahrzeug aus irgendeinem Grund kurzfristig nicht verfügbar sein, ist ACTIVANS berechtigt, ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Preisgruppe zu stellen.


6 Rückgabe des Fahrzeugs

Ort:
Die Rückgabe findet an folgender Adresse von ACTIVANS statt:
Carrer Orriols-L’Escala KM 16,5, 17137 Viladamat, Provinz Girona, Spanien

Auf Anfrage kann ACTIVANS das Fahrzeug an einem anderen Standort abholen.
Der Abholservice muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn gebucht werden.
Abholservice Barcelona Flughafen 150 €.
Abholservice Perpignan Hauptbahnhof/ Flughafen 150 €.
Abholservice Girona Hauptbahnhof / Flughafen 80 €.
Abholservice Figueres Bahnhof / Busbahnhof/ Vilafant Bahnhof für Schnellzüge.

Zeitpunkt:
Die Rückgabe des Mietfahrzeugs findet zwischen 8:00 und 11:00 Uhr am letzten Tag der Miete statt.

ACTIVANS benötigt eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung des Mieters über die ungefähre Ankunft am Rückgabeort, welche im oben genannten Zeitraum stattzufinden hat.

Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung von 30 € pro Stunde zu zahlen. Bei einer Überschreitung von mehr als 3 Stunden wird eine Tagesmiete berechnet.
Wird das Mietfahrzeug vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgegeben, ist dennoch der volle, im Mietvertrag vereinbarte, Mietpreis zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Mietpreises.

Zustand des Fahrzeugs:
Das Fahrzeug wurde zu Beginn der Mietdauer im schadenfreien, gereinigten und vollgetankten Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im gleichen und betriebsbereiten Zustand zum Ablauf der Mietzeit zum Übergabeort von ACTIVANS zurück zu bringen.
Detaillierte Informationen hierzu:

  • Der Kraftstofftank muss vollgefüllt sein.
    Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Volltankung stellt ACTIVANS  2 € pro Liter Diesel in Rechnung.
  • Der Abwassertank und die Toilettenkassette muss leer sein.
    Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Entleerung, berechnet ACTIVANS eine Pauschale von 150 € für eine nachträgliche Leerung und Toilettenreinigung.
  • Das Fahrzeug muss innen und außen gereinigt sein.
    Außen: Die Karosserie muss frei von Schlamm und Dreck sein.
    Innen:
    - mit Staubsauger gereinigt um eventuelle Sandkörner zu beseitigen.
    - der Kühlschrank muss leer und sauber sein.
    - das Geschirr muss gespült und an seinem Platz verstaut sein.
    - die Schränke und Schubladen müssen leer und  sauber (ohne Essensreste und Krümel) sein.
    - Bettbezüge/ Handtücher und Küchentücher müssen zusammen in den Toilettenraum gelegt werden.
    Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Reinigung ganz oder teilweise, so wird eine Reinigungspauschaule von 200 € fällig.
  • Schäden am und im Fahrzeug sowie Verlust einzelner Bestandteile der Einrichtung oder zusätzlich gemieteter Objekte werden laut Inventar-Preisliste berechnet.

Freikilometer:
200 Freikilometer pro Tag sind bei einer Mietdauer von bis zu 14 Tagen im Mietpreis inbegriffen. Alle darüber hinaus gefahrenen Kilometerwerden werden dem Mieter im Nachhinein mit 0,30 € pro km berechnet. Ab dem 15. Tag der Mietdauer sind alle gefahrenen Kilometer frei.

Bußgelder:
Der Mieter ist für Verstöße während der Mietzeit verantwortlich. Für die Bearbeitung von Geldbußen oder Verstößen, die aus überhöhter Geschwindigkeit, nicht bezahlter Mautgebühren, Falschparken etc. resultieren, erhebt AVTIVANS eine Verwaltungsgebühr von 25 € pro Bearbeitung. Die Kaution wird zur Zahlung des entsprechenden Betrags verwendet, wenn die Geldbuße innerhalb von 15 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs eintrifft. Andernfalls ermächtigt der Mieter ACTIVANS ausdrücklich zur Verwendung seiner hinterlegten Kreditkarte. ACTIVANS akzeptiert stattdessen aber auch eine Überweisung von Seiten des Mieters, um die Geldbuße und die Verwaltungsgebühr zu begleichen.

Rückgabeprotokoll:
Der Mieter ist bei Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet gemeinsam mit ACTIVANS eine abschließende Überprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen. Hierbei wird ein Rückgabe-Protokoll erstellt, welches sowohl von ACTIVANS als auch vom Mieter zu unterzeichnen ist.
Wird ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sein denn der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat.

Rückerstattung der Kaution:
Die Kaution wird bei vertragsgemäßer, mängelfreier und pünktlicher Rückgabe dem Mieter binnen 15 Tagen nach Fahrzeugübergabe per Kreditkarte zurückerstattet. Die geltenden Wechselkurse liegen in der Verantwortung des Mieters.
Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbaren Mängeln, fehlenden Gegenständen, Beschädigungen und ausstehenden Mietforderungen sowie Schadenersatzansprüchen wegen unsachgemäßem Gebrauch.
 

7 Haustiermitnahme

ACTIVANS ist sich dessen bewusst, dass der treue Freund und Begleiter auch mitreisen will.
Die Mitnahme eines Hundes von max. 20 KG ist deshalb gestattet.
ACTIVANS erhebt eine zusätzliche Gebühr aus Hygienegründen von 12 € pro Miettag.
Der Mieter muss das Hundebettchen, Napf und Pass seines Hundes auf Reisen mitnehmen.
Darüber hinaus ist der Fahrzeugmieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Hund sicher reist und das Impfprotokoll in dem Gebiet, in das er sich bewegt, einhält. Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die durch den Hund im Fahrzeug verursacht werden.

Andere Tiere als Hunde sind nicht zugelassen.
 

8 Benutzung des Fahrzeugs

Alle Fahrzeuge von ACTIVANS sind Nichtraucher- Fahrzeuge.
Fürsorgepflicht des Mieters:

  • Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit Sorgfalt und Vorsicht zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen Verkehrsgesetze zu verstoßen.
  • Das Fahrzeug ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen.
  • Das Fahrzeug darf nicht überladen werden, d.h. das zulässige Gesamtgewicht darf 3,5t nicht überschreiten. Ist dies dennoch der Fall, hat der Mieter für alle etwaigen Kosten und Gebühren aufzukommen.
  • Kraftstoff -/ Öl 0W30 (Fiat) oder 5W30 (Peugeot) / AdBlue-/Wasserstand (Kühlmittel, Scheibenwischerwasser) sind vom Mieter zu kontrollieren und falls notwendig auf Kosten des Mieters zu füllen. Reifendruck und Batteriestand sind ebenfalls regelmäßig zu prüfen.
    Falls eine Anzeigelampe eine mögliche Fehlfunktion anzeigt, muss der Mieter die erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung ergreifen und sich gegebenenfalls mit ACTIVANS in Verbindung setzen.
    Wird der falsche Kraftstoff getankt, fälschlicherweise der Kraftstofftank mit Wasser befüllt oder das falsche Motoröl nachgefüllt, haftet der Mieter für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeuges und/oder die Reparatur des Schadens entstehen.
  • Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen (2,70 m inkl. Dachfenster und Dachträger) und -breiten (2,35 m) zu beachten.
  • Der Mieter ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern, so dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Dies betrifft vor allem Sportausrüstung egal ob eigene oder bei ACTIVANS dazu gemietete.
  • Der Mieter ist verpflichtet, Schäden an der Markise zu vermeiden. Die Markise darf niemals unbeaufsichtigt und nachts ausgefahren bleiben. Einsetzender Regen und/oder starker Wind können die Markise abreisen, verbiegen etc. Die Kosten für eine neue Markise und Schäden am Fahrzeug inklusive Montage muss bei Zuwiderhandlung vom Mieter getragen werden.
  • Der Mieter hat der Nichtraucher- Regelung für das gemietete Fahrzeug Folge zu leisten.

Falls bei Rückgabe des Fahrzeugs eine Zuwiderhandlung festgestellt wird (durch Geruch, Verbrennungen z.B. auf Bezügen oder Möbeln, etc.) wird ACTIVANS mindestens 500 € berechnen.

  • Der Mieter sollte darauf achten, keinen Dieselkraftstoff fälschlicherweise in den Wassertank zu füllen. Das Wassersystem kann nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen.

Unzulässige Nutzungen:
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:

  • Das Fahrzeug von einer nicht identifizierten Person oder einer anderen Person, die nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, fahren zu lassen.
  • Das Fahrzeug in nicht fahrtüchtigem Zustand zu führen. Insbesondere aber nicht abschließend unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
  • Den Zündschlüssel am abgestellten Fahrzeug zu lassen.
  • Überflutete Gebiete, Strände, Salzwasser oder andere Straßen z.B. im Gelände zu befahren, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind.
  • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Rennen, Wettkämpfen und Fahrzeugtests.
  • Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind.
  • Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken.
  • Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl.
  • Zur Beförderung von lebenden oder toten Tieren aller Art außer dem vorab angemeldeten Haustier (Hund / 10 € pro Tag)
  • Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Campervans abweichen.
  • Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe.
  • Zum Ziehen oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
  • Außerhalb der europäischen Grenzen zu fahren.


Des Weiteren erkennt der Mieter an, dass ACTIVANS jederzeit das Eigentum an dem von ihm gemieteten Fahrzeug behält. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zum Verkauf anzubieten, einen Vorschlag anzunehmen oder sogar vorzutäuschen, das Fahrzeug an Dritte verkaufen, untervermieten, verleihen oder verpfänden zu wollen.
Der Mieter darf ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ACTIVANS keinerlei Änderungen oder Ergänzungen am Fahrzeug vornehmen.
Der Mietvertrag wird automatisch aufgelöst und die Reservierung wird ohne rechtliche Intervention storniert, falls das Fahrzeug so genutzt wird, dass ein Verstoß gegen diesen Vertrag festgestellt wird. Darüber hinaus behält sich ACTIVANS das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit und ohne Vorwarnung abzuholen. Der Mieter haftet für alle damit verbundenen Kosten.

Der Mieter des Fahrzeugs haftet uneingeschränkt falls Schäden am Fahrzeug und Zubehör aus den im Kapitel 8 aufgeführten Gründen entstehen. Die daraus resultierenden Kosten und Gebühren sind vom Mieter in ganzer Summe zu tragen, auch wenn diese die Kaution bzw. vertraglich festgelegten Selbstbehalt überschreiten.
 

9 Pannenhilfe und Reparaturen bei einem technischen Problem des Fahrzeugs

Das Auftreten eines Problems im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, einschließlich einer Fehlfunktion der Ausrüstung, einen Material- oder Herstellungsfehler muss sofort gemeldet werden, damit ACTIVANS die Möglichkeit hat, dieses Problem während der Mietzeit zu beheben und dem Mieter bestmöglich zu helfen.
Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die Haftung von ACTIVANS gefährden.

ACTIVANS bietet einen Pannenhilfe- Service an, während der Bürozeiten von 08:00-18:00 Uhr sind wir täglich unter der folgenden Rufnummer zu erreichen: 0034 647943434 (Ronan) oder per E-Mail info@activans.com . Außerhalb der Bürozeiten kann es zu Verzögerungen kommen.

Der Mieter darf das stehengebliebene Fahrzeug nicht allein lassen, ohne vorher die zu seinem Schutz und zu seiner Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben.

Der Mieter muss ACTIVANS über die geplante Reiseroute vorab informieren und darf das Fahrzeug ausschließlich innerhalb der europäischen Grenzen fahren. Außerhalb dieser Grenzen besteht kein Versicherungsschutz.

Der Mieter trägt allerdings die volle Verantwortung und Kosten für den Abschleppdienst oder Rücktransport falls die Ursache des Schadens folgende Gründe hat:

  • Das Fahrzeug hat keinen Kraftstoff mehr.
  • Die Schlüssel sind im verschlossenen Fahrzeug verblieben, verloren gegangen oder beschädigt worden (Luftfeuchtigkeit im Schlüssel).
  • Leere Batterien aufgrund unsachgemäßer Verwendung von Batterien und / oder unsachgemäßer Verwendung von Geräten, die von der Energie der Batterien profitieren.
  • Das Fahrzeug ist abseits einer Straße liegengeblieben (Strand, überschwemmtes Gebiet, etc.)
  • Das Fahrzeug fällt aufgrund eines vorsätzlichen Fehlverhaltens des Mieters aus (Siehe Kapitel 8).
  • Das Fahrzeug befindet sich in nicht-europäischen Gebiet.
     

Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von ACTIVANS in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten können von ACTIVANS gegen Vorlage entsprechender Belege vorgestreckt werden, welche mit der Kaution des Mieters verrechnet werden. Reparaturen dürfen nur in Vertragswerkstätten (Peugeot bzw. Fiat je nach gemietetem Fahrzeug) durchgeführt werden, Herstellergarantien und -auflagen sind zu beachten.

Kann der Schaden durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort bzw. in Kürze behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.

 

10 Fahrzeugversicherung

Alle Fahrzeuge sind Vollkasko versichert.

Für Schäden, die ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe entstehen, muss der Mieter mit seiner Selbstbeteiligung aufkommen. Der Betrag der Kaution/ Selbstbeteiligung kann je nach abgeschlossener Versicherung ("Standard"- oder "Easy Riding"-Versicherung) reduziert werden.

Standard-Versicherung:
Entscheidet sich der Mieter für eine "Standard"-Versicherung, ist er für maximal 900,00 Euro pro Schadensfall verantwortlich, um die Reparaturkosten und eventuelle Schäden am Fahrzeug abzudecken.

ACTIVANS behält sich das Recht vor, diesen Betrag ganz oder teilweise auf der registrierten Kreditkarte einzubehalten, um den Überschuss zu bezahlen.  Das Standard-Paket beinhaltet die Pflichtversicherung des Fahrzeugs, Schäden an Dritten, 24-Stunden-Pannenhilfe in Spanien und Europa, Fahrer- und Insassenversicherung im Falle eines Unfalls, Haftpflicht, Feuer, Naturkatastrophen, 1 Fahrer und maximal 200 km/Tag.

Easy Riding Versicherung:
Hat sich der Mieter für die "Easy Riding"-Versicherung entschieden, ist er für maximal 600,00 Euro zur Deckung der Kosten pro Schadensfall am Fahrzeug verantwortlich. Diese Versicherung deckt zusätzlich zum "Standard"-Paket die Schäden am Glas, 2 Fahrer und unbegrenzte Kilometer in Spanien und Europa ab. ACTIVANS behält sich das Recht vor, den Kautionsbetrag im Schadensfall ganz oder teilweise einzubehalten.

Wenn der Kunde gegen eine der Bedingungen oder Klauseln des Vertrages verstößt, wird die Versicherung gekündigt und der Kunde haftet voll für den Schaden.

Im Falle eines Unfalls oder einer Kollision mit einem Unfallbericht wird ACTIVANS die Kaution in voller Höhe einbehalten, bis das Versicherungsschreiben eingeht, in dem die Verantwortung des Mieters angegeben ist oder bis zum Erhalt der Reparaturkosten.

 

11 Haftung des Mieters bei Unfall, Diebstahl des Fahrzeugs und sonstigen Schäden

Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeugs verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand, Diebstahl oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs mit Skizze zu sorgen. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. 
Der Mieter hat ACTIVANS unverzüglich über Beschädigungen, Unfall oder Diebstahl zu informieren.

Der Unfallbericht hat Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeugen, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Fotos zu enthalten. Der Mieter hat auch die Anschrift der zuständigen Polizeibehörde, den Namen des zuständigen Ermittlungsbeamten sowie das zugehörige Aktenzeichen mitzuteilen.

Der Mieter hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind.

Der Mieter darf das stehengebliebene Fahrzeug nicht allein lassen, ohne vorher die zu seinem Schutz und zu seiner Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben.

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit ACTIVANS für die entstandenen Schäden des Unfallgegners oder sonstigen Unfallbeteiligten Dritten Ersatz erlangt.

Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Der Mieter haftet allerdings uneingeschränkt für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus Kapitel 8 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind.

Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am gemieteten Fahrzeug.
Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann ACTIVANS auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, dass ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.

Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Mitfahrenden schuldhaft verursacht worden sind. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. ACTIVANS muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.

Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, der von ACTIVANS bearbeitet werden muss, wird dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 49€ erhoben.

 

12  Haftung des Vermieters

ACTIVANS haftet für die vereinbarte Überlassung des Fahrzeugs und ist bemüht Fehler oder Störungen zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche und etwaige daraus entstehender Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritten. Der Mieter entbindet ACTIVANS von der Haftung von inneren oder äußeren Schäden am Fahrzeug, die durch Vandalismus, versehentlich oder durch schlechtes Wetter verursacht wurden, sowie Verlusten und Diebstahl von Wertgegenständen, die in dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen werden.

 

13 Datenschutz

Ihre persönlichen Daten, sowohl diejenigen, die für die Formalisierung des Vertrages zur Verfügung gestellt wurden, als auch diejenigen, die während der Gültigkeit der Vermietungsdienstleistungen gesammelt wurden, werden in eine Datei mit persönlichen Daten aufgenommen, die ordnungsgemäß im Register der spanischen Agentur für Datenschutz eingetragen ist und unter der Verantwortung von ACTIVANS mit Sitz in Carrer Cossis 61 A erstellt wurde, 17130 L'Escala, um die vertraglich vereinbarten Autovermietungen verwalten zu können, sowie für kommerzielle Zwecke, wie z.B. um Sie per E-Mail oder auf gleichwertige Weise pünktlich über alle Angebote, Produkte und Werbeaktionen von uns oder von Dritten, die für Sie von Interesse sein könnten, zu informieren.
ACTIVANS, vorherige Zahlungsaufforderung im Falle der Nichtzahlung von Beträgen oder Verantwortlichkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben; die Daten bezüglich dieser Nichtzahlung können in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen an Informationsdateien über vermögensrechtliche Solvenz und Kredite weitergeleitet werden.
Für alle Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an die folgende E-Mail-Adresse wenden: info@activans.com.


14 Nichtigkeit, Nebenabreden, Schriftform

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarung aufgehoben werden.
 

15 Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Spaniens und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
Die Fragen, die sich aus diesem Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter ergeben, fallen in die Zuständigkeit der spanischen Gerichte und Tribunale, denen beide Parteien unterworfen sind.